 Aufgrund der Wetterkapriolen in diesem Jahr wird auch das zertifizierte Saatgut knapp. Das gilt besonders für Winterweizen. Deshalb kann über eine Sondergenehmigung jetzt auch Weizen der niedrigeren Kategorie Z 2 zugelassen werden. Landwirte erkennen die mindere Qualität an einem roten Aufkleber. Bei Z 2-Saatgut ist die Keimfähigkeit vom üblichen Grenzwert >92 Prozent herabgestuft auf >85 Prozent. Zudem wäre bei Z 2-Saatgut ein höherer Fremdbesatz zulässig: 10 statt 6 Körner pro 500 g Probe. Die Züchter sichern im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung aber zu, den Fremdbesatz auf dem hohen Z 1-Niveau zu halten, heißt es beim Bundesverband der Pflanzenzüchter (BDP).  Die Z 2-Säcke werden mit einem roten Aufkleber versehen, so dass der Landwirt erkennen kann, welcher Qualitätsstufe das Saatgut angehört. Inwieweit sich die Preise für Z 1 und Z 2 unterscheiden, ist noch nicht entschieden. Aus informierten Kreisen heißt es, dass die Züchter ihre Z-Lizenzen und damit die Nachbaugebühren nicht nach unten korrigieren wollen. Qualitäts- und Mengenprobleme zeigen sich unterdessen in ganz Europa, vor allem in den nördlichen Ländern. In Dänemark wurde ein Antrag auf 100.000 t Winterweizen mit einer Keimfähigkeit von 65 Prozent gestellt. (ks/dlz agrarmagazin)
powered by dlz-agrarmagazin |